
Man denkt, man hat an alles gedacht
Neulich bin ich eher zufällig auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gestolpert.
Der Name klingt erstmal sperrig – und ehrlich gesagt, habe ich beim ersten Lesen auch gedacht:
„Betrifft mich nicht. Ich bin ja kein großer Konzern oder eine Behörde.“
Aber dann habe ich genauer hingeschaut. Und je mehr ich gelesen habe, desto klarer wurde mir:
👉 Doch, das betrifft auch viele Selbstständige, Mittelständler und Online-Dienstleister – also auch mich und viele meiner Kunden.
Hier sind Quellen und Hinweise:
- Informations Technik Zentrum Bund
- BFSG Check (interaktiver Selbsttest)
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret bedeutet
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Für wen gilt das Gesetz?
Wenn Sie eine Website betreiben, die sich an Endverbraucher richtet, stehen die Chancen gut, dass Sie unter das Gesetz fallen. Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende hat, ist ein BFSG-Check ratsam.
Was ist digital barrierefrei laut Gesetz?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – auch mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen – Websites, Apps und digitale Inhalte nutzen können.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit in der Praxis?

Visuelle Barrieren
- Fehlende oder schlechte Kontraste
- Keine Alternativtexte bei Bildern
- Kleine Schriftgrößen oder undeutliche Layouts
Motorische und kognitive Einschränkungen
- Schaltflächen sind zu klein oder schlecht erreichbar
- Navigation nur mit Maus, nicht per Tastatur
- Komplexe Sprache, unklare Seitenstruktur
Typische Schwachstellen auf Websites
- Nicht beschriftete Formularfelder
- Unstrukturierte Menüs
- Nicht skalierbare Inhalte
Technische Grundlage: WCAG 2.1 einfach erklärt

Die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.1) sind der technische Standard, auf den sich auch das BFSG bezieht.
Es gibt drei Konformitätsstufen, oder Barrierefreiheitslevel: A, AA und AAA. Wobei AAA die höchste Stufe ist.
Allerdings ist für BFSG aktuell nur Stufe AA relevant, d.h. AAA-Kriterien sind optional. Um die Sache noch unübersichtlicher zu machen: Es gibt mittlerweile schon Version 2.2, BFSG basiert aber auf WCAG 2.1.

Die vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen visuell und auditiv zugänglich sein
- Bedienbar: Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein
- Verständlich: Inhalte sollen einfach und klar strukturiert sein
- Robust: Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und Hilfsmitteln
Was ist "Level AA" und warum ist es relevant?
WCAG kennt drei Stufen (A, AA, AAA). Level AA ist die Zielstufe, die als gesetzlich relevant gilt. Sie bildet einen realistischen, rechtssicheren Standard.
So erkennen Sie Schwachstellen auf Ihrer Website

Online-Tools zur Barrierefreiheitsprüfung
- WAVE – Webanalyse-Tool mit visueller Fehleranzeige
- WebAIM Contrast Checker – Kontrastbewertung für Texte
- Silktide Toolbar – Browser-Erweiterung zur Accessibility-Prüfung
- PAC 2024 – PDF Accessibility Checker
Checkliste für erste Selbsttests
- Sind alle Bilder mit Alternativtext versehen?
- Lässt sich die Website vollständig per Tastatur bedienen?
- Bestehen genügend Farbkontraste?
- Sind Formulare klar beschriftet?
Und was ist mit Cookie-Bannern?
Viele sogenannte Consent-Manager sind weder rechtlich noch barrierefrei sauber umgesetzt. Sie blockieren oft die gesamte Seite, lassen sich nicht per Tastatur schließen oder sind für Screenreader nicht erkennbar.
Wir schauen uns diese Punkte im Rahmen unserer Prüfung mit an – denn echte Barrierefreiheit betrifft auch diese Elemente.
Was ich anbiete – und wie wir Sie unterstützen können
Prüfung und Maßnahmenkatalog
Mit meinem Team bei Imp My Home UG analysieren wir Ihre Website auf BFSG- und WCAG-Konformität. Sie erhalten einen klar strukturierten Maßnahmenkatalog.
Umsetzung durch unser Team
Wir begleiten Sie – auf Wunsch – bei der technischen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Optional: laufende Betreuung und Monitoring
Für Unternehmen, die langfristig auf Nummer sicher gehen wollen, bieten wir auch regelmäßige Nachprüfungen an.
Nützliche Links und Ressourcen
Fazit: Jetzt vorbereiten statt später aufholen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist keine Schikane, sondern eine echte Chance, digitale Angebote fairer, moderner und zukunftssicher zu gestalten.
📬 Sie wollen wissen, ob Ihre Website betroffen ist? Schreiben Sie mir (Oliver Gebert) auf LinkedIn, kontaktieren Sie uns über die Homepage – oder besuchen Sie direkt: imp-my-home.de.